Spätestens seit der Präsidentenkandidatur Donald Trumps ist das Phänomen der Fake News in aller Munde. Doch: Ist die Verbreitung von „falschen Nachrichten“ strafbar? Und woran sind Fake News zu erkennen? Mehr dazu in folgendem Ratgeber.
Was sind Fake News?
Ursprünglich wurden unter diesem Begriff nur diejenigen Falschmeldungen verstanden, die durch Irrtümer und unzureichende Recherche in die Presse gelangten. Später wurden – bevorzugt in den sozialen Netzwerken – auch gezielt Nachrichten verbreitet, die lediglich scherzhaft gemeint waren und nicht der Wahrheit entsprachen. Mit solchen vorsätzlich in Umlauf gebrachten Fake News werden meist kommerzielle Zwecke verfolgt, da brisante Themen in der Regel von vielen Menschen angeklickt werden. So wurden beispielsweise während des letzten US-Präsidentschaftswahlkampfes einige Webseiten programmiert, welche Nachrichtenportalen ähnelten und auf denen Skandalmeldungen über die beiden Kandidaten verbreitet wurden. Durch die zahlreich angeklickten Werbeanzeigen vor allem auf Facebook und Twitter verdienten die Betreiber der Meldungen eine Menge Geld.Ist die Verbreitung von Fake News strafbar?
Eine Bekanntgabe im Januar 2017 sorgte für großes Aufsehen. So berichtete eine Frau via Facebook von einem 17-jährigen Mädchen, das von einem Asylbewerber brutal vergewaltigt worden sei, sodass es notoperiert werden musste. Rund 13 Stunden später war dieser Beitrag bereits 140 Mal geteilt worden. Die Polizei Oberbayern meldete sich daraufhin schnell zu Wort und deklarierte diese Meldung als falsch. Die Verfasserin des Facebook-Posts hatte diese Nachricht frei erfunden und wurde noch am selben Tag identifiziert. Anschließend wurde gegen sie wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat und der Volksverhetzung ermittelt. Grundsätzlich sind Lügen zwar nicht verboten, doch sobald die persönlichen Rechte einer Person verletzt werden, wird die Beleidung, üble Nachrede oder Verleumdung auch geahndet. Letztere zwei können zum Beispiel eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. Beim Straftatbestand der Volksverhetzung, wie im oben genannten Fall, kann sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Auch Personen, welche die Fake News weiterverbreiten, können sich strafbar machen, etwa wenn sie diese mit einem eigenen Kommentar unterstützen und teilen. Hauptsächlich werden hierbei jedoch Unterlassungs- und Löschungsansprüche gestellt.Woran erkennt man Fake News?
Meistens lassen sich glaubwürdige Quellen von unglaubwürdigen durch einige Erkennungsmerkmale unterscheiden. So kann zunächst überprüft werden, nach welchen Standards die Redaktion arbeitet. Wurden solche festgelegten Maßstäbe veröffentlicht, steigert dies auch die Seriosität. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die weiteren Publikationen der Quelle zu betrachten. Posts zu nur einem Thema beziehungsweise mit einer spezifischen Meinungsrichtung sollten kritisch hinterfragt werden. Zudem ist es immer ratsam, mindestens einen zweiten Beleg zum Thema zu suchen. Da heutzutage jedoch auch viele Medien voneinander abschreiben, ist dies nicht immer zwingend ein Beweis für den Wahrheitsgehalt der Meldung. Professionelle Medien nennen daher zusätzlich ihre Informationsquellen in den Artikeln und Posts. Oftmals lassen Bilder oder Videoaufnahmen einen Bericht glaubhafter erscheinen. Doch auch hierbei kann es sich um Fake News handeln, da sich zum Beispiel nur wenige Fotos zweifelsfrei datieren lassen beziehungsweise Datumsangaben in Kameras leicht manipuliert werden können. Mit entsprechenden Bildersuchmaschinen ist es jedoch möglich, alle Seiten und Posts zu finden, in denen ein bestimmtes Foto verwendet wurde. Taucht es dabei in verschiedenen oder bereits veralteten Berichten auf, handelt es sich vermutlich bei mindestens einer dieser Verwendungen um eine Falschmeldung. Weitere Informationen zu Fake News, etwa zur Medienkompetenz oder wie sich Betroffene von Falschnachrichten wehren können, erhalten Sie kostenlos unter www.anwalt.org/fake-news/.Achtung Werbung!
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